Regale

Regalaufstellung - Regalabstände

Hier wird ggf. ab und an noch gearbeitet! Der Text ist keine rechtliche Beratung, sondern nur ein Gedankenspiel und soll zum Nachdenken anregen.

  1. Grobe Recherche
  2. Genauere Überlegung
  3. Fazit


Bibliothek und Regalabstände

Ich wollte wissen, nach welchen Normen eigentlich die Regale in der Bibliothek aufgestellt sind. Ob dies mal Ansatzweise in der Ausbildung angesprochen wurde, weiß ich nicht mehr, kann es mir aber bei dem Umfang gerade nicht vorstellen. Vielleicht wurde eine einfache Lösung einer Handreichung für Bibliotheken besprochen. 

 

Die Regelungen werden, z.B. an Bauvorschriften festgemacht, Regelungen für Fluchtwege spielen eine Rolle, Regelungen zur Barrierefreiheit und ggf. Empfehlungen von Verbünden / Gremien. 

 

Meine ersten Gedanken: gibt es Normen? z.B. Gebäude Fluchtwege. Rollstühle brauchen Platz. 

 

Eine mögliche Grundlage: Um Gebäude als behindertengerecht abgenommen zu bekommen, müssen Fahrstühle genormte Eingangstüren haben. Die Abmessung der Fahrstuhltür könnte als Abstandregelung gelten. Der Ansatz klingt im ersten Moment logisch, hat aber einen Haken: bei einem Aufzug fährt man in dem Fall hinein und wieder hinaus. Man muss sich nicht im Aufzug drehen können. Manche denke nun vielleicht, das macht ja nichts, da alle Regale zwei offene Seiten haben, aber es gibt ja auch Regale, die auf einer Seite an der Wand starten. Bei uns sind dies jeweils nur kleine Regale, mit maximal zwei Regalfächern in der Länge und danach kommt ein Durchgang, damit der Fluchtweg gegeben ist, aber vielleicht haben andere Bibliotheken auch andere Regelungen?

Ein naheliegender Ansatz: Fluchtwege müssen eine bestimmte Breite aufweisen und auch dies könnte als Ansatzpunkt dienen.

 

Folgende Probleme bestehen am Regal, was oft auch nicht direkt zu lösen ist: Zwischen Regalen kann ein Rollstuhl, aber bereits nicht alle Modelle, hindurchfahren. Auch andere Gehhilfen können gute Breiten erreichen. Drehen ist bei den Aufstellungen aber meist nicht möglich. Würde man dies erreichen wollen, müssten die Regale echt "weit" auseinander-stehen und damit verschenkt man Regalfläche, die eh schon knapp ist. Es würde auch wenig Sinn ergeben, da Personen ggf. gar nicht z.B. an Bücher in höher gelegenen Regalabschnitten herankommen, folglich müssten die Personen nicht zwischen die Regal fahren. Hinzu kommt der Wenderadius. es müssten auch Stellen mit größeren Flächen zum rotieren bestehen, also z.B. am Anfang und am Ende eines Regals.

  • Nebenbei - eine Möglichkeit der Barrierefreiheit: Regalsysteme auf Schienen (Rollregalanlagen), mit in sich rotierenden Regalfächern. Archive sind da z.B. näher dran. Auch voll automatisierte System sind eine Idee (Siehe "Automated Storage and Retrieval System (ASRS)").

Woran müssen wir denken?

  • Gangbreite, Ganglänge, Wenderadius für Gehhilfen und Rollstühle. Wie sind die Bibliotheksbereiche definiert, Wie viele Personen bewegen sich vor Ort. Welche Brandschutzeinrichtungen gibt es (Sprinkler werden z.B. mit einbezogen).
  • Bei der zu beachtenden Personenanzahl steht man vor der ersten größeren Hürde. Hier spielen einige Faktoren mit hinein, wie aufgeteilte Hauptfluchtwege usw. Ich bin einfach mal auf die 200 gegangen, für die erste Recherche, aber man muss zur genauen Berechnung doch einiges mehr beachten.

Die erste grobe Recherche. Jetzt brauchen wir eine Norm

Die erste Recherche nach Regalabständen fördert mehrere Treffer zu Tage. Eine Hürde dabei: oft sind Normen bereits nicht mehr aktuell und Handreichungen dadurch ggf. nicht mehr auf dem neuesten Stand.

  • Ihr müsst immer nach aktuellen Dokumente suchen, daher ist eine jeweils neue Recherche unumgänglich!
  • "Architektur: Grundlagen der Bibliotheksplanung" von bibliotheksportal.de https://bibliotheksportal.de/ressourcen/management/strategie-und-planung/planungsgrundlagen/ Darin geht es zwar eher um den Bau und die Ausstattung öffentlicher Bibliotheken, jedoch finden sich auch Normen im Beitrag. In dem Beitrag gibt es noch weitere interessante Punkte, z.B. in Richtung der Grundlagen von Bauprojekten. Darin sind Normen genannt:
    • DIN 67700 „Bau von Bibliotheken und Archiven - Anforderungen und Empfehlungen für die Planung“.
    • DIN ISO 11799:2015-12 „Information und Dokumentation – Anforderungen an die Aufbewahrung von Archiv- und Bibliotheksgut (ISO_11799:2015)“
    • ISO/TR 11219 Information and documentation – Qualitative conditions and basic statistics for library buildings — Space, function and design
  • "Checkliste - Liste 35 - Bauplanung von Firmenbibliotheken in Zahlen" vom Berufsverband Information Bibliothek e.V. Mit dem Zusatz "Anwendung der Berechnungsmethoden für Öffentliche und Wissenschaftliche Bibliotheken auf Firmenbibliotheken und andere kleine und mittlere Spezialbibliotheken". https://www.bib-info.de/fileadmin/public/Dokumente_und_Bilder/Komm_OPL/Checklisten/check35.pdf Darin sind Normen genannt:
    • DIN 67700 bzw. DIN 67700:2017-05 ; Auf die DIN Norm habe ich momentan keinen Zugriff. 
  • Aus der DIN 67700 bzw. DIN 67700:2017-05 relevante Punkte:

    • 6.7 Funktionsbereiche; Bestandsbereich - Bau von Bibliotheken und Archiven Seite 26, Abschnitt 6.7 "Der Bestandsbereich dient der Lagerung und Präsentation von Medien." - dient der Lagerung – Relevant für ASR 1.8 
    • 7.1 Flächen; Allgemeines - Bau von Bibliotheken und Archiven Seite 30, Abschnitt 7.1 Es wird die Flächengliederung nach DIN 277-1 zugrunde gelegt. Die in 7.2 bis 7.7 angegebene Nutzungsfläche enthält die Stellfläche (Bodenfläche von Möbeln) und die Bewegungsfläche. Die Bewegungsfläche setzt sich ...
    • 7.4.4 Flächen; Bestandsbereich; Länge der Regalreihen - Bau von Bibliotheken und Archiven Seite 43, Abschnitt 7.4.4 Eine Regalreihe besteht aus 1 bis n Regalfeldern; die Länge eines Regalfeldes entspricht der Fachlänge. Die Länge der Regalreihen ist abhängig von der Nutzungsintensität: Eine intensivere Nutzung erfordert kürzere Regalreihen. 

Das klingt nach passenden Treffern für mich. Darin finden sich auch Zahlen und Berechnungen aus dem DIN-Fachbericht 13, erweitert um Zahlen aus anderen Quellen und Empfehlung für Bibliotheken. Ein Problem! DIN-Fachbericht 13 wurde zurückgezogen, entspricht also nicht mehr dem aktuellen Stand. Ich habe jetzt nicht geprüft, ob es eine neue Fassung des DIN-Fachbericht 13:2009-11 gibt.  Auch der Inhalt muss nicht falsch sein, man kann aber nicht mehr damit argumentieren und muss auf Quellen für den Fachbericht ausweichen. Auch von den Quellen wurde manches schon zurückgezogen. Man schaut hier also am besten auf die aktuellen Fassungen des Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), bzw. eben wo was relevantes drin steht, wenn man keine andere Quelle hat.

 

Aus dem Dokument Checkliste - Liste 35 - Bauplanung von Firmenbibliotheken in Zahlen" :

In der Checkliste gibt es Punkt 2. "Faktoren der Bauplanung" und dabei 2.2.1 "Flächen für Bestände" und 2.2.1.1 "Gangbreiten". Das wäre nun der relevante Punkt. Hier gibt es Hauptgänge, Nebengänge und Bediengänge zwischen den Regalen. "Die drei Gangarten unterliegen nicht den strengeren Richtlinien für Verkehrswege."

  • Ich habe die Inhalte der ganzen Normen nur überflogen, immerhin mache ich dies aus Spaß in meiner Freizeit und bei der aktuellen Hitze, aber wenn es keine Ausnahmefälle usw. gibt, würde ich die Aussage zu den strengeren Richtlinien für Verkehrswege eher nicht so sehen. Ich würde mich eher an die normalen Regeln der „Technische Regel für Arbeitsstätten“ (ASR) halten, die ich weiter unten aufgeführt habe. Das kommt bei Argumentationen sicherlich besser. Ob es rechtlich anders ist, weiß ich nicht.
  • Über das Wort "Bediengänge" bin ich ins Grübeln gekommen. Im Verlauf steht dazu mehr.

In einer nachfolgenden Tabelle der Checkliste kommt eine Aufführung mit Mindestanforderungen an Gangbreiten (Tabelle 2 auf Seite 8). Da haben wir wieder den Bediengang, eingeteilt - als unter oder über 5m. Die Gangbreite variiert hier zwischen 0,80m oder 0,90m. Für die Barrierefreiheit soll die Breite 0,90m bis 1,20m betragen "bei rechtwinkligem Ansteuern des Regals zum Beispiel durch Rollstuhlfahrer".

 

Auch die Regaltiefe wird als Faktor mit angegeben und ergonomische Bedürfnisse angesprochen. Dann steht da noch etwas bzgl. höherer Regale und die erforderliche Nutzung von Tritthocker (Elefantenfüßen / Steighilfen) bei Firmenbibliotheken, allerdings kenne ich das bisher von allen Bibliotheken, auch von ÖB und WB und hier werden evtl. noch höhere Regale als üblich gemeint sein, die man z.B. mit Leitern erreicht. [Kennt man z.B. von Fotos oder Filmen]. Solche speziellen Regale, beispielsweise bei denen eine Leiter auf einer Schiene mitläuft, müsste man z.B. durch die Leiter ggf. mit anderer Gangbreite bemessen, denke ich mal. Dabei kommt mir gerade noch der Gedanke man muss sich auch bücken können, also im rechten Winkel zum Regal, was aber mit den Mindestanforderungen abgedeckt ist.

 


Der Anfang

Die erste Recherche bring mehr Fragen als Lösungen. Um weiter zu machen, müssen ein paar Fragen geklärt werden und im Verlauf kommen auch immer mal wieder neue Fragen hinzu.

 

Ist eine Bibliothek eine Arbeitsstätte?  Da schauen wir doch in die Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) unter § 2 ArbStättV - Begriffsbestimmungen:

(1) Arbeitsstätten sind:

1. Arbeitsräume oder andere Orte in Gebäuden auf dem Gelände eines Betriebes,

(3) Arbeitsräume sind die Räume, in denen Arbeitsplätze innerhalb von Gebäuden dauerhaft eingerichtet sind.

[Hier würde ich die Servicetheken zählen. Vermutlich zählen Lesesaalplätze und ähnliche "Arbeitspläze" nicht direkt dazu.]

(4) Arbeitsplätze sind Bereiche, in denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit tätig sind.

[Hier zählt die Servicetheke und natürlich die gesamte Bibliothek.]

(5) Bildschirmarbeitsplätze sind Arbeitsplätze, die sich in Arbeitsräumen befinden und die mit Bildschirmgeräten und sonstigen Arbeitsmitteln ausgestattet sind.

[Ob hier auch PC-Plätze dazu gehören, die wahlweise besetzt werden? Aber egal, wir haben ja schon (4)]

 

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/__2.html Stand 19.08.2023

 

Jetzt kann man auf folgende Abschnitte schauen: 

  • ASR A1.2 Raumabmessungen und Bewegungsflächen
  • ASR A1.8 Verkehrswege
  • ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge
  • ASR V3a.2 Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten

Verkehrswege ASR A1.8

4.2 Wege für den Fußgängerverkehr

(1) Die Breite der Wege für den Fußgängerverkehr wird aus der Anzahl der gehenden Personen, die diese nutzen müssen, und aus der Art der Nutzung (z. B. Begegnung des Personenverkehrs, Krankentransport, Tragen von Kindern, Transport von Arbeitsmitteln) ermittelt. Dabei sind die nachfolgenden Mindestbreiten nach Tabelle 2 nicht zu unterschreiten.

[Nun gibt es dort die Tabelle 2: "Lichte Mindestbreiten der Wege für den Fußgängerverkehr" mit der "Lichte Mindestbreiten von Durchgängen und Türen im Verlauf von Verkehrswegen" und "Lichte Mindestbreiten von Verkehrswegen".]

ab "bis 50" Personen geht es in der "Lichte Mindestbreiten von Verkehrswegen" auf 1,20m, was sich erst ab "bis 300" erhöht. Da ich hier meist auf 200 Personen geschaut habe, sind es für Türen und Durchgänge im Verlauf 1,05m und für die Verkehrswege 1,20m. Ab 200 Personen sind berechnete Zwischenwerte zulässig, was in den Regelungen dann zusammen mit anderen Regelungen aufgeführt ist.

 

Man könnte aber auch auf "Verkehrswege für Fußgänger 1. in Nebengängen von Lagereinrichtungen für die ausschließliche Be- und Entladung von Hand" verweisen. Die Bibliotheksregale sind ja quasi eine Lagereinrichtung und die Gänge dazwischen dienen der Be- und Entladung. Würde man dies so sehen, bräuchte man nur 0,75m. Ich persönlich halte dies aber für fragwürdig. Die Barrierefreiheit würde dann auch wegfallen.

 

[Bei der ASR A1.8 gibt es gesonderte Regelungen für Gebäude vor dem 30.09.2022.]

 

ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge

Auch interessiert mich die ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge. Warum sollten die Fluchtwege weniger Fläche bieten als notwendig, oder warum sollten Fluchtwege die Bewegungsfläche aus A1.2 unterschreiten? Letzteres müsste man aber erst nachlesen.

Punkt 2 Anwendungsbereich (1): "Diese ASR gilt für das Einrichten und Betreiben von Fluchtwegen sowie Notausgängen in Gebäuden und vergleichbaren Einrichtungen, zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben. [...] Dabei ist neben den Beschäftigten die Anwesenheit von anderen Personen zu berücksichtigen.

 

Eine Bibliothek ist ein Arbeitsplatz und dort halten sich neben den Beschäftigen auch anderen Personen auf, die man berücksichtigt. Die Regalbereiche sind auch als Fluchtwege zu sehen, da man ja ggf. auch zwischen den Regalen hindurch muss, immerhin hält man sich dort auch auf. In der ASR gibt es u.a. Hauptfluchtwege, Nebenfluchtwege und Lichte Mindestbreite/-höhe (frei, unverstellt, unverbaut). Ob man die Bereiche nun als Nebenfluchtweg ansehen kann? Sind es Bereiche die zu einem Nebenfluchtweg führen? Im Notfall müssten zumindest manche Bereich zwischen z.B. zwei Regalen doch evtl. wie ein Nebenfluchtweg funktionieren können, daher kann man sich an deren Regelung halten. Also werfen wir einen Blick auf die die Lichte Mindestbreite/-höhe für Nebenfluchtwege.

Andererseits führen die Wegen ggf. auch nur in Richtung eines Neben- oder Hauptfluchtwegs, jedoch gehe ich von Nebenfluchtweg aus, auch im Hinblick auf später aufgeführten Punkten.

Dann schauen wir uns mal um und gehen zu Punkt 6.

6 Nebenfluchtwege

(1) Ein Nebenfluchtweg ist erforderlich zur Flucht aus Bereichen, in denen die Gefahr besteht, dass der Hauptfluchtweg nicht mehr sicher begehbar ist, wenn z. B.:

1. der Hauptfluchtweg durch Bereiche mit erhöhter Brandgefährdung führt

4. bei einer hohen Anzahl von Personen im Hauptfluchtweg eine geordnete Flucht nicht mehr möglich ist,

6. bei sonstigen Arbeitsräumen, deren Grundflächen mehr als 400 m2 beträgt, z. B. Großraumbüros bzw. Kombibüros (z. B. Open-Space-Büros, Coworking Spaces)

7. andere Rechtsvorschriften entsprechende Anforderungen stellen, z. B. in Versammlungsstätten, Schulen, Kindertageseinrichtungen oder [...]

  • Mindestens durch 1, 4, 6, 7 und je nach Aufstellung, kann somit ein Regalbereich zum Nebenfluchtweg werden.
  • Kritisch könnte der Punkt (3) sein: 6 (3) Nebenfluchtwege sind so einzurichten, dass deren sichere Benutzung für die darauf angewiesenen Personen gewährleistet ist.
  • Ja, hier greifen meist andere Regelungen, z.B. durch zusätzliche Schutzmaßnahmen, wie Sprinkler usw. Also muss man sich dies später nochmal genauer Anschauen, was Schutzeinrichtungen sind und was die ändern, sofern man welche in der Einrichtung hat.

Das würde nahelegen, dass bei einem Nebenfluchtweg, zu dem ggf. ein Regalbereich werden kann, ein Rollstuhl einfach hindurch passen müsste. Unabhängig von den Regelungen, müsste man dabei alle Modelle, also auch richtig breite bedenken? Sollen die da drehbar sein?

 

6.2 Abweichende Anforderungen an Nebenfluchtwege, die nicht über Hauptfluchtwege führen

(1) Die lichten Mindestbreiten von Nebenfluchtwegen sollen sich nach Abschnitt 5 Absätze 6 bis 11 richten. [...]

  • (5) verweist auf z.B. Maßgaben des Bauordnungsrecht und (6) führt für die lichte Mindestbreite der Hauptfluchtwege, abhängig durch die höchstmögliche Anzahl der Personen, die im Gefahrenfall den Hauptfluchtweg benutzen, Infos in Tabelle 1 in der ASR.

In der Tabelle gibt es nun verschiedene Personenanzahlen und entsprechende Mindestbreiten von Durchgängen und Türen. Gehen wir mal von Lesesälen und weiteren Nutzflächen, sowie Regalbereichen aus, mit ca. 200 Personen. Im schlimmsten Fall, geht es durch eine Engstellen zwischen Regalen (wobei hier ggf. andere Maßnahmen greifen, wie z.B. Sprinkler, die auch zu anderen Regelungen der Fluchtwege führen). D.h. würde man sich nur darauf beziehen, außeracht lassend das andere Schutzeinrichtungen und Regelungen greifen, könnte man bei 200 Personen von 1,05 Metern breite ausgehen, laut Tabelle. Es gibt dazu aber noch zusätzliche Regelungen, so z.B. für Einzugsgebiete von mehr als 200 Personen und auch etwas zu Neubauten oder wesentliche Erweiterungen, was dann auch für ASR V3a.2 relevant ist.

 

Daraus würde ich nun schließen, dass kein Laufweg unter 0,90m Breite aufweisen sollte. In einer Bibliothek, in der z.B. ca. 200 Leute Platz finden, würde ich 1,05m für alle Wege mindestens annehmen. Bei 300 könnten es schon 1,65 sein, aber man darf bei meiner groben Erfassung nicht vergessen, in den Gebäuden gibt es auch Hauptfluchtwege und Sicherheitseinrichtungen, die dann Bereich ggf. unterteilen. 1,05 Meter klingt aber ganz ok. Ob man nun 0,90m oder 1,05m nimmt, macht zwar schon etwas aus, aber es ist nie gut, sich ans die minimalen Werte der Sicherheitsvorgaben zu halten.

 

[Wie in 5 (7), (8) & (9), gibt es Regelungen für z.B. Gebäude, die bis zum 30.9.2022 errichtet wurden, mit anderen Abmessungen, was aber gerade nicht relevant ist.]

  • Ja, man müsste jetzt nochmal genauer auf die Regelungen schauen, da einige durch bestimmte Gegebenheiten anders anwendbar sind. Bauvorschriften können andere Werte vorgeben. Wie gesagt, dies ist nur ein Gedankenspiel. Am Nende regelt sowas auch die Bauaufsicht oder andere zuständige Stellen.

Müsste man alle Aspekte einbeziehen, müsste man auch zwischen Regalen einen Wenderadius für Rollstühle haben. Da Rollstühle ggf. auf der Stelle gedreht werden können, müsste man sich dann auch an Rollatoren orientieren, die durch Personen + Rollator und eingeschränkte Handlungsmöglichkeiten bei Schwerstfällen, sich nicht auf der Stelle, sondern mit etwas größerem Radius drehen. Das ist dann in der ASR A2a 3 drin.

  • In der ASR A 2a3 gibt es Ergänzungen der anderen Regelungen.

In der Regelung geht es allerdings um Beschäftigte und daher bezieht es sich nicht direkt auf andere Personen. Da könnte man nun sagen, kommt nicht vor und es geht nur um Gäste, die hier nicht drin stehen. Aber würde man nun sagen, es kann unter den Beschäftigten niemand geben, auch zukünftig nicht, wäre das etwas in Richtung Diskriminierung. Folglich müsste man so planen, als wenn dies gegeben wäre, außer es ist schon gegeben und dann muss man es eh einhalten.

 

zu 4.1 Allgemeines

(1) Beim Einrichten und Betreiben von Verkehrswegen sind die besonderen Anforderungen von Beschäftigten mit Behinderungen zu berücksichtigen. Je nach Auswirkung der Behinderung ist insbesondere auf Wahrnehmbarkeit, Erkennbarkeit und Nutzbarkeit zu achten.

 

zu 4.2 Wege für den Fußgängerverkehr

(9) Für Beschäftigte, die eine Gehhilfe oder einen Rollstuhl benutzen, müssen Verkehrswege unabhängig von der Anzahl der Personen im Einzugsgebiet ausreichend breit sein. Mögliche Begegnungsfälle, Richtungswechsel und Rangiervorgänge sind zu berücksichtigen. (abweichend von ASR A1.8 Tabelle 2)

 

Da geht es nun um Wege und Begegnungsflächen. Für die Fluchtwege gibt es auch den Begegnungsfall und da braucht man mindestens 1,50m (Rollstuhl und Person) oder 1,80m (Rollstuhl 1 & Rollstuhl 2) bei Begegnungsflächen. Zwischen Regalen kann aber meist einer ausweichen, wobei evtl. schon Probleme entstehen können. Aber eine Verkehrswegbreite von 1m reicht aus, wenn der Verkehrsweg bis zur nächsten Begegnungsfläche einsehbar ist. Dies ist bei Bibliotheken eigentlich der Fall. Die Begegnungsflächen für 2 Rollstühle müssten dann 1,80m x 1,80m haben. Auch da gibt es den o.g. niedrigeren Wert, aber wenn man dort von weniger ausgeht, wäre es schon irgendwie fahrlässig, meiner Meinung nach.

  • Liest man sich das jetzt alles durch, was wie gesagt, nur ein grobes Erfassen der Angaben ist, kann man minimale und die besseren Werte ableiten. Ich habe nur wenige Stunden zum Notieren aufgewendet, d.h. man müsste die Angaben nochmal genauer vergleichen. Aber, als FaMI ist man dafür eh nicht zuständig, dennoch kann auch etwas grobes Wissen schon für mehr Verständnis und einen guten Blick auf die Dinge sorgen.
  • Insgesamt würde ich 1,20m zwischen Regalen als gut ansehen. Begegnungsflächen bekommen 1,80m x 1,80m. Es gehen aber auch Bereich von 0,90m - 1,05m und  1,50m x 1,50m. Barrierefrei heißt nämlich automatisch auch Zugänglichkeit für Rollstuhlfahrer, d.h. „rollstuhlgerecht“. (Entsprechend muss auch an Rampen usw. gedacht werden.)
  • Es gilt aber auch, was in der Bauvorschrift / Bauordnungsrecht steht. Wenn man so viel Platz für Zwischenräume einplant, hat man weniger Platz für Medien und muss sich was einfallen lassen.

Bediengänge & Bewegungsflächen 

 

In der Handreichung "Checkliste - Liste 35 - Bauplanung von Firmenbibliotheken in Zahlen" steht Bediengänge für die Regale.

Dieser Begriff lässt sich aber in der ASR nicht finden. Das hat mich stutzig gemacht. 

  • Was ist ein Bediengang? Sind Bediengänge auch Verkehrsflächen und kann man das für Regale so nennen? 

Dazu habe ich verschiedenes gefunden. Wie gesagt, in der ASR habe ich es nicht gesehen. Zuerst fand ich die

Dort, auf Seite 19 "Verkehrs-/Fluchtwegefläche": "Gänge zu Betriebseinrichtungen ohne Begegnungsverkehr werden häufig als Bediengänge bezeichnet."

 

Auf einer Seite für Erklärungen zu sprachlichen Punkten, habe ich eine Erklärung gefunden, die allerdings ohne Quellen angegeben wurde. Dort wird die Bezeichnung "Bediengang" auf "Verkehrsflächen", bzw. "Bedien- und Verkehrsflächen" zurückgeführt. Auch die Bedienflächen gibt es in der ASR nicht, aber die Verkehrsflächen. Es gibt aber in einer Abbildung einen "Gang zu gelegentlich benutzten Betriebseinrichtungen nach ASR 1.8 "Verkehrswege"".

  • Bediengänge sind somit keine Gänge zwischen Bibliotheksregalen, da diese definitiv mit Begegnungsverkehr berechnet werden müssen. Vielmehr scheinen Bediengänge "Gänge zu gelegentlich benutzten Betriebseinrichtungen" zu sein. Diese Bezeichnung findet man in ASR A1.2 Raumabmessungen und Bewegungsflächen unter 3 Begriffsbestimmungen im Punkt 3.4.

An den Regalen müssten wir nur Verkehrs-/Fluchtwegefläche haben.

 

Es gibt noch andere Stellen, die Definitionen für Bediengänge aufführen, z.B. "Arbeitsgang, von dem her z.B. ein Lagerregal bedient werden kann." https://www.wikilogistics.ch/begriffe_az_1de.php?begriff_url=Bediengang

 

Was man für die Abstände von Regalen betrachten könnte, wären Bewegungsflächen, Bewegungsfreiraum, Funktionsflächen und Flächen für Sicherheitsabstände. Bei der Planung der Verkehrswege sind die zulässigen Längen der Fluchtwege und die Unterteilung in Brandabschnitte zu berücksichtigen - siehe ASR A2.3 "Fluchtwege - Notausgänge". Verkehrswege und Fußböden.

  • An den Regalen müssten wir nur Verkehrs-/Fluchtwegefläche haben. Es entfallen ggf. Benutzerfläche und Funktionsfläche

Man könnte am Regal, wie an einem Arbeitsplatz argumentieren, dass am Regal eine Bewegungsfläche ist, also wie im Büro vorm Schreibtisch oder vor einer Maschine. Ich würde es aber weiterhin als Verkehrswegefläche betrachten. Dazu in der ASR A1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen"  Begriffsbestimmungen 3.1 "Bewegungsflächen sind zusammenhängende unverstellte Bodenflächen am Arbeitsplatz, die mindestens erforderlich sind, um den Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit wechselnde Arbeitshaltungen sowie Ausgleichsbewegungen zu ermöglichen."

Das Definiert sich anders als ein öffentlich zugänglicher Regalabschnitt, der für mich weiterhin als Verkehrswegefläche gilt.

Wäre am Regal eine Bewegungsfläche, wäre die Gangbreite bei mindestens 1,20m, im Hinblick auf die ASR 1.2 5.1.3 Tätigkeiten mit anderen Körperhaltungen (1). Dagegen könnte aber bereits 5.1.5 Überlagerung von Bewegungsflächen (1) sprechen, da meist äußere Regale dann eben diese Bewegungsfläche im Fluchtweg hätten, oder aber (2) erlaubt es. In den Abbildungen der ASR sieht man verschiedenes und kann es ggf. unterschiedlich auslegen. Allerdings sind alle Bewegungsflächen vor echten Arbeitsplätzen / Bereichen und andere Gänge dienen als Zugang zu selten genutzten Bereichen. Die richtigen Verkehrswegefläche führen jedoch auch an Schränken vorbei und stellen eben den Weg um die Arbeitsplätze dar. Ein Regal ist kein Arbeitsplatz (zumindest nicht in der im Kontext stehende Art) und somit trifft meiner Meinung nach die Bewegungsfläche nicht zu.

Was fehlt noch?

Jetzt fehlen noch Angaben zur Verifizierung der Daten aus der ASR: durchschnittliche breiten von Rollatoren und Rollstühlen, sowie deren Wenderadius. Passen die Angaben aus der ASR mit der Realität überein? 

  • Aus der Praxis: Bauwerke nach Bauvorschrift und "gut" geplant, sind bei echten Begehungen mit Rollstühlen oft nicht passend und nicht barrierefrei. Rotationsflächen für Rollstühle sind oft unzureichend und Rampen selbst nach Norm zu steil, da dies ja je Person individuell ist.
  • Aus der Praxis: Eigentlich ergibt es teilweise auch keinen Sinn, dass jemand mit einem Rollstuhl zwischen Regale muss, wenn z.B. die Person nicht an Bücher in oberen Regalabschnitten kommen kann, angenommen die Person möchte eben Bücher außerhalb der Reichweite. Entsprechend braucht es dann eh Unterstützung durch Personal oder andere Personen, aber Barrierefreiheit ist halt nicht mit Einschränkungen gedacht. Medienausgaben, aus für Besucher unzugänglichen Regalsystemen, wären da eine Idee um auf minimalabstände der Regal zu kommen, was gleichzeitig die Bestandspflege verbessert. Aber man sollte eben auch an Fluchtwege denken und in Bibliotheken kann ein Fluchtweg auch durch Regalbereiche führen, wenn andere Wege versperrt sind.

Ein genauerer Blick

Was ist noch zu tun: 

 

Genauer betrachten: Definition Hauptfluchtweg. Nebenfluchtweg. Verkehrsweg. Kann eine Verkehrsfläche, die auf einen Fluchtweg führt, selbst zum Nebenfluchtweg werden? Welche Auswirkungen haben Sprinkler auf die Regelungen. Haben unterschiedliche Altersgruppen unterschiede?

 

Ein Beispiel: Ein Raum ca. 1## Personen. Ausgang eine Tür zum Regalbereich hin. Wege links und rechts an Regalen vorbei. Eine Richtung Ausgang und Gebäudeausgang und eine Richtung separater Notausgang oder Schutzraum. Alles abgesichert mit Sprinkler.

Normalzustand: sind Regale im Beispiel Nebenfluchtwege oder nur Zubringer.

Anomalie: die beiden Richtungen sind versperrt, der Weg führt durch die Regale zu einem anderen Notausgang. Was sind die Regalwege nun. Sprinkler funktionsfähig. [Dies wäre für mich der soll Zustand der Regalabstände]. Ob man einen Ausfall der Sprinkler einbeziehen müsste? Vielleicht. Frage: Wann lösen Sprinkler aus? Gegen Verrauchung helfen die auch nicht. Gibt es keinen Rauchabzug, gelten dann andere Regelungen? 

  • Anforderung: zum o.g. Beispiel, angenommen nur ein der Richtungen oder der Weg durch die Regale ist barrierefrei. Ändert dies was?
  • Dürfen Bücher aus einem Regal herausstehen, also z.B. ein Bildband, der mit einer Seite herausragt. Es besteht Verletzungsgefahr im Fluchtweg.
  • Eine Rampe ist auf einem Weg. Ein Rollstuhlfahrer kann diese Rampe nicht ohne Hilfe hochfahren. Aus dem o.g. Beispiel wäre somit nur noch einer der Wege, also der Weg zur Ausgangstür erreichbar. Wie breit muss die Stelle vom Übergang des Saals zum nächsten Regel sein. 
  • Ist es barrierefrei, wenn man eine Rampe in der Bibliothek hat? Immerhin könnte jemand nicht die Kraft oder die Möglichkeit haben, einen Rollstuhl eine Rampe hoch- oder runterzufahren. Gleiches gilt auch für Rollatoren.

 

Das Thema ist so komplex und man kann in realen Anwendungen schnell bedenkliche Dinge finden, die man verbessern könnte. Sich damit zu beschäftigen macht Spaß, ist aber ggf. nicht hilfreich, da bestehende Einrichtungen, die nach Bauvorschrift abgenommen sind, nicht noch Änderungen vornehmen, die z.B. auf Eventualitäten beruhen. Wenn man sich nun mal umschaut, sieht man vielen unterschiedliche gute Bibliotheken.


Quellen, die nicht bereits im Text genannt sind: 

Stand 08.2023

FaMIlinks stellt Informationen zum Thema Arbeiten in der Bibliothek bereit: Infos zum Alltag und Tipps bzgl. Fortbildungsseiten. Ursprünglich war FaMIlinks ein Wordpress Blog, mit einer Themensammlung zum Ausbildungsberuf "Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste" (FaMI) in der Fachrichtung Bibliothek und diente als alternative Lernmethode, um Inhalte durch erneutes Aufschreiben einzuprägen. Inhalte zur Ausbildung sind allerdings recht Zeitaufwendig in der Nachbearbeitung und ggf. nicht mehr aktuell genug, daher gibt es hier eher allgemeine Inhalte.

Quellen:

Sofern nicht anders ausgewiesen: Berufsausbildung (Unterricht & Betrieb) & berufliche Praxis. (Regelwerke:) RAK-WB, RDA.

(Literatur:)  [1] Bibliothekarisches Grundwissen / Klaus Gantert ; Rupert Hacker ; 8., vollst. neu bearb. und erw. Aufl. ; K. G. Saur Verl. ; 2008 - ISBN 978-3-598-11771-8 (Online Module:) http://moodle.d-nb.de ; http://moodle.d-nb.de/course (Stand 28.11.2012)

 


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